Häufige Fragen – Maklertätigkeit

Wer eine Immobilie verkauft, arbeitet häufig mit Maklern zusammen. Welche Aufgaben Makler genau übernehmen, wissen viele Verkäufer aber meist nicht. Das wollen wir ändern! Wir haben Ihnen deshalb alles zusammengefasst, was Sie wissen müssen und setzen dabei auf volle Transparenz. Schließlich wollen wir, dass Sie ohne Unsicherheit und mit Vertrauen zu uns Kontakt aufnehmen. Falls Ihnen eine Antwort auf eine wichtige Frage fehlt – melden Sie sich bei uns. 

Ratgeber Makler

Nein, das ist nicht üblich und stellt sogar die eine Seltenheit dar. Denn dies sind zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Spezialgebiete. Deshalb fehlt bei Immobilienmaklern oftmals die praktische Expertise. Mit ELDORADO profitiert der Kunde entspannt von unserer Expertise und unserer praktischen Erfahrung. ELDORADO handelt nicht nur mit Immobilien – ELDORADO baut sie auch.

Grundlage, dass eine Maklerprovision bezahlt werden muss, ist, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie vermarktet hat und ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Mietvertrag vorliegt. Sollte kein Verkauf oder keine Vermietung zu Stande kommen, entstehen auch keine Kosten. Beim Immobilienverkauf stellt ein notariell beurkundeter Kaufvertrag den Zeitpunkt für die Fälligkeit der Maklerprovision dar; bei einer Vermietung ist es der Vertragsabschluss eines Mietvertrages. Üblicherweise stellt der Makler zeitnah nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages die Rechnung an die entsprechenden Vertragsparteien.

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es bezüglich der Höhe der Maklerprovision keine gesetzliche Regelung. Meist wird eine „ortsübliche Maklerprovision“ erhoben, die zwischen den verschiedenen Regionen in Deutschland teils abweicht. Am verbreitetsten ist eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. Steuer. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Kaufpreis laut notariell unterzeichnetem Kaufvertrag. In besonderen Umständen kann von dieser Höhe abgewichen werden.

Bei der Vermietung von Immobilien wird eine Provision in Höhe von zwei Monatskaltmieten fällig. Hierbei gilt gesetzlich das Bestellerprinzip, d.h. die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, muss die Kosten für dessen Leistung tragen.

ELDORADO erhebt beim Verkauf einer Immobilie die übliche Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl. Steuer, bzw. zwei Monatskaltmieten bei der Vermietung.

Im notariellen Kaufvertrag sind ein Kaufpreisfälligkeits-Datum und zusätzliche Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit definiert, wie bspw. die Bereinigungen des Grundbuchs um Eintragungen, die den Verkäufer betreffen. Sobald alle Kaufpreisfälligkeits-Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Verkäufer und Käufer vom Notar eine Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit. Sobald diese dem Käufer vorliegt, muss er die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer anweisen. Als letzten Schritt hat der Verkäufer dem Notar den Zahlungseingang mitzuteilen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Immobilie zu vermarkten. Wenn es vom Verkäufer nicht gewünscht ist, dass der Nachbar oder die Verwandtschaft von einem Immobilienverkauf erfährt, dann kann eine Immobilie auch diskret vermarktet werden. Dabei wird die Immobilie nicht über Immobilienportale, Zeitungsanzeigen, Social Media, etc. vermarktet, sondern nur an ausgewählte Interessenten geschickt. Voraussetzung hierfür ist eine große Anzahl an potenziellen Interessenten.

ELDORADO bietet die Möglichkeit einer diskreten Vermarktung an. Dabei wird die Immobilie ausschließlich ausgewählten Interessenten aus der ELDORADO Kundenkartei angeboten, deren Suchprofil zur angebotenen Immobilie passt, um eine maximale Trefferwahrscheinlichkeit zu erreichen.

Bei einem Immobilienverkauf ist die Bereitstellung vieler unterschiedlicher Unterlagen notwendig. Eine allgemeingültige Aufstellung an relevanten Unterlagen gibt es nicht, da die Anforderungen von den Spezifikationen der Immobilie abhängig ist.

Einige Unterlagen sind in beinahe allen Fällen von Bedeutung:

  • Grundriss und Schnitte
  • Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung
  • Lageplan und Flurkarte
  • Baubeschreibung
  • Aktueller Grundbuchauszug 
  • Energieausweis
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Belege der Betriebskosten
  • Bei vermieteten Immobilien: aktueller Mietvertrag

ELDORADO begleitet die Kunden von Anfang an und übernimmt während der gesamten Vermarktungsphase alle wichtigen Prozesse und Maßnahmen. Bei der Fülle an Unterlagen verliert man schnell den Überblick. Deshalb erhält der Kunde eine Checkliste mit allen für die Vermarktung relevanten Dokumenten. Sollte eine dieser Unterlagen nicht mehr auffindbar sein, übernimmt ELDORADO selbstverständlich die Beschaffung bei den zuständigen Stellen.

Für die Bewertung von Immobilien gibt es verschiedene Methoden. Die bekanntesten und am häufigsten angewandten sind die Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertverfahren. Welches und ob eines oder mehrere dieser Verfahren angewendet, werden entscheidet die Art der Immobilie. Dies allein ist nur die halbe Wahrheit. Mit zu berücksichtigen sind zusätzliche Faktoren, wie bspw. durchgeführte Renovierungsmaßnahmen oder die aktuelle konjunkturelle Lage. Die Summe aus diesen Ansätzen ergibt den Verkehrswert und somit den erzielbaren Verkaufspreis.

Oftmals wird dem Eigentümer in der Hoffnung auf einen Maklerauftrag ein viel zu hoher möglicher Verkaufspreis genannt, der im Laufe der Vermarktung korrigiert werden muss. Das birgt die Gefahr, dass die Immobilie „verbrannt“ wird. Denn eine Immobilie, deren Preis während der Vermarktung gesenkt werden muss, impliziert bei Interessenten einen Mangel.

ELDORADO bewertet Immobilien transparent mit einem am Markt durchsetzbaren Wert durch Kombination der gängigen Bewertungsmethoden, sowie der Einbeziehung des persönlich Gesehenen vor Ort. ELDORADO ist der Überzeugung, dass eine seriöse Immobilienbewertung eine Kombination aus verschiedenen Bewertungsmethoden und ganz wichtig, einer persönlichen Bewertung vor Ort erfolgen kann. Kein Algorithmus alleine kann das erfahrene Auge ersetzen.

Ja, Immobilienmakler müssen gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) die Identität ihrer Kunden überprüfen. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift erlassen, da Immobiliengeschäfte grundsätzlich für Geldwäsche missbraucht werden könnten. Diese gesetzliche Vorschrift gilt sowohl für Kunden, die als „natürliche Personen“, als auch für Kunden die, als „juristische Personen“ eine Immobilie kaufen. Die Überprüfung umfasst das Dokumentieren der persönlichen Angaben, sowie das Erfassen eines Ausweisdokuments. Potenzielle Käufer müssen diese Angaben jedoch erst abgeben, sobald von einem ernsthaften Interesse ausgegangen werden kann (bspw. durch Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung oder Erhalt eines Kaufvertragsentwurfs).

Richtig ist, dass Notare sehr viel Arbeit haben. Es ist teilweise äußerst schwer einen zeitnahen Termin zur Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages zu bekommen. Sollte der Immobilienverkauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher stattfinden, gibt es zusätzlich eine gesetzliche Regelung, dass der notarielle Kaufvertragsentwurf 14 Tage vor der Beurkundung den beiden Parteien vorliegen muss.

ELDORADO arbeitet intensiv mit verschiedenen Notaren zusammen und ist daher in der Lage auch kurzfristigere Notartermine zu realisieren.

Eine 100% Sicherheit gibt es hier nicht. Der Makler hat jedoch die Möglichkeit, im Vorfeld zu der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags, die Bonität des Interessenten zu prüfen. Durch Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Käufer beim Notar ist dieser jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nach Kaufpreisfälligkeit eingegangen, für die der Käufer haftet.

ELDORADO verlangt vom Käufer eine Finanzierungszusage einer Bank. Somit werden dem Verkäufer ausschließlich qualifizierte und bonitätsgeprüfte Interessenten vorgelegt.

Der Kaufvertrag bei einem Immobilienverkauf/-kauf ist durch einen Notar zu beurkunden. Die dafür anfallende Notargebühr wird durch den Käufer getragen, ebenso wie die Gebühr für die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Sofern der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld bestellen muss, trägt der Käufer die dafür anfallenden Notarkosten und Gebühren für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. Sollten im Grundbuch vom Verkäufer noch bestehende Belastungen oder Rechte Dritter stehen, die gelöscht werden müssen, trägt der Verkäufer die dafür anfallenden Kosten.

Diese Regelung ist nicht allgemeingültig, sondern spiegelt den Regelfall wider. Davon abweichende Regelungen können zwischen Verkäufer und Käufer selbstverständlich getroffen werden.

Die Faustregel sagt, dass bei einem Immobilienerwerb für den Käufer 2% vom Kaufpreis Notar- und Grundbuchkosten entstehen.

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Eine verlässliche und belastbare Aussage über eine Vermarktungsdauer kann nicht getroffen werden. Diese ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Auf manche dieser Faktoren kann Einfluss genommen werden (bspw. Angebotspreis, Verkaufswerbung), auf andere nicht oder nicht kurzfristig (bspw. aktuelle Marktnachfrage in der Region, Lage).

ELDORADO erarbeitet vor Vermarktungsstart gemeinsam mit dem Verkäufer ein Vermarktungskonzept, das die individuellen Bedürfnisse widerspiegelt. Durch die beeinflussbaren Faktoren im Vermarktungsprozess kann jedoch Einfluss auf die Vermarktungszeit genommen werden. Genau hier setzt ELDORADO an.

Nach Bezahlung des Kaufpreises und entsprechender Mitteilung des Verkäufers an den Notar, gibt dieser die Freigabe, dass die Immobilie an den Käufer übergeben werden kann. Der Verkäufer übergibt dem Käufer sämtliche Schlüssel und das Objekt betreffende Unterlagen. Ebenso erfolgt die Ablesung der Verbrauchszählerstände (bspw. Strom, Wasser) zum Tag der Übergabe. Die Übergabe wird in einem Protokoll festgehalten und durch Unterschrift von Käufer und Verkäufer bestätigt.

ELDORADO begleitet Käufer und Verkäufer bei diesem Prozess durch Koordination der Terminvereinbarung und Erstellung des Übergabeprotokolls, das alle relevanten Informationen enthält.

Ja, der Verkauf der Immobilie ist möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass mit dem Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Kreditinstitut eine Verpflichtung eingegangen wurde, die nicht ohne weiteres gekündigt werden kann.

Nach heutiger Rechtsprechung hat ein Darlehensnehmer, unabhängig der abgeschlossenen Laufzeit, ein Sonderkündigungsrecht aus Darlehen nach 10 Jahren Laufzeit. Sollten diese 10 Jahre noch nicht verstrichen sein, so kann man sich mit der Bank auf eine Entschädigung der entgangenen Zinsen einigen. Diese Entschädigung wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens, dem zugrundeliegenden Darlehenszinssatz und dem aktuellen Zinsniveau.

Nein, das kostet definitiv noch kein Geld. Ein Honoraranspruch des Maklers entsteht erst nach Unterzeichnung des Maklervertrags durch den Kunden. Und auch dann wird erst ein Honorar im Sinne einer Provision fällig, sobald die Immobilie erfolgreich notariell verkauft ist.

Nein. Auch hier gilt, dass ein Vertrag zwischen Makler und Kunden erst entsteht, wenn der Kunde einen Maklervertrag unterzeichnet. Sämtliche Beratungen und Termine, die vor Unterzeichnung des Maklervertrags durchgeführt werden, sind für den Kunden kostenlos und frei von jeglicher vertraglichen Verpflichtung.

ELDORADO kann nicht für andere sprechen. Bei uns muss der Kunde keine Befürchtung haben, dass im Kleingedruckten irgendwelcher AGBs ein stiller Vertrag eingegangen wird.

Nein. So lange kein Maklervertrag oder eine anderslautende schriftliche Verpflichtung unterzeichnet wurde, ist man an keinen Makler gebunden, der eine Beratungsleistung, Immobilienbewertung oder Ähnliches durchgeführt hat.

Übrigens: ELDORADO bietet interessierten Eigentümern eine kostenfreie Bewertung ihrer Immobilie an. Sollte der Kunde sich dann zu einem Verkauf der Immobilie entscheiden, freuen wir uns umso mehr, wenn wir die Vermarktung übernehmen dürfen.

Bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber alle Interessenten an den Makler zu verweisen und keinen weiteren Makler mit der Vermarktung des Objekts zu beauftragen. Dadurch ist aber auch sichergestellt, dass das Objekt optimal und in einer Sprache vermarktet wird. Am Interessentenmarkt entsteht keine Verwirrung und Verunsicherung dem Objekt gegenüber, wenn plötzlich verschiedene Ansprechpartner genannt sind. Der Makler kennt das Objekt im Detail und kann Interessenten qualifizierte Auskunft geben. 

ELDORADO arbeitet ausschließlich mit qualifizierten Makleralleinaufträgen, da sämtliche Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung für den Verkauf der Immobilie auf Kosten und Risiko von ELDORADO gehen.

Ein normaler Makleralleinauftrag gestattet es dem Eigentümer selbstständig nach Käufern bzw. Mietern für seine Immobilie zu suchen. Sollte auf dieser Basis ein Verkauf bzw. Mietverhältnis entstehen, steht dem Makler mit einem normalen Makleralleinauftrag keine Provision zu.

Das Bieterverfahren stellt eine Verkaufsmöglichkeit einer Immobilie dar. In der Praxis wird eine Immobilie auf dem Markt oftmals mit einem Mindestgebot oder Referenzwert angeboten. Ähnlich wie bei einer Auktion haben die Interessenten dann die Möglichkeit, ihre Gebote bis zu einem gewissen Zeitpunkt abzugeben. Der Verkäufer entscheidet dann auf Basis der Gebote über den Zuschlag.

Die Bieterverfahren sind häufig als unseriöse Verkaufsstrategie verrufen. Das liegt daran, dass häufig nicht klar ersichtlich ist, ob es sich um ein Bieterverfahren handelt. Deshalb setzt ELDORADO auf offene und faire Kommunikation – von Anfang an. Wenn eine Immobilie im Bieterverfahren vermarktet werden soll, dann ist das in allen Angeboten transparent ersichtlich. Ein nachträgliches Ändern von einem normalen Verkauf in ein Bieterverfahren ist nicht seriös und wird von ELDORADO nicht umgesetzt.

Sollten relevante Pläne der Immobilie nicht mehr auffindbar sein, muss man sich nicht verrückt machen. ELDORADO übernimmt die Wiederbeschaffung gerne. Es gibt viele Möglichkeiten, die Pläne wiederzubeschaffen, sei es in der entsprechenden Bauakte im Bauamt nachzuschauen oder beim Architekten nachzufragen. Im Zweifel fertigt ELDORADO die entsprechenden Pläne für die Kunden an. Auch hier profitiert der Kunde entspannt von unserem technischen Know-how.

Einen aktuellen Grundbuchauszug erhält man bei den zuständigen Amtsgerichten. Baden-Württemberg ist hierbei eine Ausnahme. Dort sind die Gemeinden zuständig. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten ist ein Antrag notwendig. Dieser kann direkt beim zuständigen Amtsgericht oder schriftlich an dieses gestellt werden. Mittlerweise können Grundbuchauszüge auch digital über die entsprechenden Portale der Bundesländer beantragt werden. Zusätzlich haben auch Notare die Möglichkeit einen Grundbuchauszug zu beantragen.

Wenn wir mit der Vermarktung eines Objekts beauftragt werden, übernehmen wir die Beschaffung von aktuellen Unterlagen wie einem Grundbuchauszug sehr gerne für unsere Kunden. Hierfür ist im Vorfeld eine entsprechende Vollmacht des Kunden an ELDORADO notwendig.

ELDORADO hat im Leitbild verankert, dass der Kunde im Mittelpunkt stehen muss! Der ELDORADO Baukasten stellt den Ablauf eines Immobilienverkaufs einfach und strukturiert dar. ELDORADO nimmt den Kunden beim Durchlaufen dieses Prozesses an die Hand. Der Kunde muss sich im Zweifel um nichts kümmern, weiß aber trotzdem zu jeder Zeit, wo er steht.

Zugegeben, ein Makler hat per Definition nicht den besten Ruf. Deshalb ist es umso wichtiger nicht den erstbesten oder den günstigsten Makler zu beauftragen. Der Kunde muss sich gut aufgehoben und kompetent beraten fühlen. Ein guter Makler sollte neben dem technischen Know-how im Bereich Immobilien, innovative Marketingkenntnisse und gut organisierte Prozesse haben. Letztlich kommt es auch auf die Persönlichkeit des Maklers an, ob es zwischenmenschlich zwischen Makler und Kunde harmoniert. Vieles kann schon der Homepage des Maklers entnommen oder in einem persönlichen Gespräch herausgefunden werden.

Die Bewertung einer Immobilie sollte zwischen qualifizierten und seriösen Maklern nicht maßgeblich abweichen. Es kommt trotzdem oftmals vor, dass ein Makler eine viel höhere Immobilienbewertung abgibt als andere Makler.

Oftmals stecken Lockangebote von Maklern dahinter, in der Hoffnung dadurch mit der Vermarktung der Immobilie durch den Kunden beauftragt zu werden. Wird ein am Markt nicht durchsetzbarer Verkaufspreis aufgerufen, muss dieser häufig im Verlauf der Vermarktung nach unten angepasst werden. Daraus resultiert eine unnötig lange Vermarktungsdauer mit einem tendenziell geringeren Verkaufserlös. Denn eine Senkung des Preises eines Immobilienangebots impliziert direkt einen Mangel an der Immobilie.

Werde Immobilien-Tippgeber. Hier die wichtigsten Antworten auf Deine Fragen:

Ratgeber Immobilien-Tippgeber

Grundsätzlich kannst Du als Tippgeber von ELDORADO mit wenig Aufwand bares Geld verdienen, indem Du auf aufmerksam auf den Wunsch nach Immobilienverkäufen innerhalb Deines Umfeldes wirst und den Vorteil durch eine Vermarktung über ELDORADO erläuterst.

Wir unterscheiden zwischen zwei Möglichkeiten Tippgeber bei ELDORADO zu werden:

Tippgeber als Verein:

Ihr möchtet als Verein Eure Vereinskasse auffüllen? Dann könnt Ihr als Verein Tippgeber von ELDORADO werden. Wenn eines Eurer Mitglieder im Namen des Vereins einen Tipp zur Immobilienvermarktung an uns weiterleitet, dann spenden wir an den Verein 10% der Maklerprovision (netto) sofort nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie.

Tippgeber als Privatperson:

Als Tippgeber von ELDORADO kannst Du ohne viel Aufwand Deinerseits einen stattlichen Betrag nebenher verdienen, indem Du uns auf Eigentümer in Deinem Umfeld aufmerksam machst, die ihre Immobilie professionell verkaufen wollen. Nach erfolgreichem Verkauf der entsprechenden Immobilie erhältst Du 10% der Maklerprovision (netto).

Neben den monetären Verdienstmöglichkeiten eignest Du Dir nebenbei wichtiges Handwerkszeug an, um langfristig im Bereich Immobilien Fuß zu fassen. Dabei profitierst Du von unserer Expertise als Immobilienmakler und Bauträger.

 In 5 Schritten zur Tippgeberprovision – der Ablauf

  • Objekt in Erfahrung bringen

Du hast mitbekommen, dass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft werden soll.

  • Tipp an ELDORADO übermitteln

Übermittle uns den Tipp für das Objekt. Folgende Möglichkeiten hast Du dafür:

  • Bestätigung

Sobald Dein Tipp bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Angaben und geben Dir innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Ab jetzt übernimmt ELDORADO und es entsteht für Dich kein Aufwand mehr.

  • Maklervertrag und Vermarktung

ELDORADO schließt mit den Immobilieneigentümer einen Maklervertrag und vermarktet die Immobilie. 

  • Erhalte Deine Provision

Wenn Dein Tipp zum Verkaufserfolg geführt hat, erhältst Du Deine Tippgeberprovision direkt nachdem der notarielle Verkauf der Immobilie vollzogen ist.

Die Berechnung Deiner Provision ist ganz einfach:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du brauchst keine Vorkenntnisse im Bereich Immobilien.
  • Du hast die Erlaubnis, die Daten des Immobilieneigentümers und der Immobilie an ELDORADO weiterzugeben.
  • Die Immobilie wurde bisher noch nicht öffentlich angeboten oder vermittelt.
  • Die Vermarktung der Immobilie wurde uns noch nicht von einer anderen Stelle angeboten.
  • Die Immobilie befindet sich nicht durch einen anderen Makler, einen sonstigen Marktteilnehmer oder die Eigentümer selbst in der Vermarktung.
  • Der Immobilieneigentümer erteilt der Eldorado Makler GmbH einen qualifizierten Makleralleinauftrag zur Vermarktung der Immobilie.
  • Die Kundenakquise erfolgte nicht wettbewerbswidrig (bspw. durch unaufgeforderte Anrufe, Täuschung).

Tippgeber-Vertrag
Um für Dich eine maximale Rechtssicherheit herzustellen, schließen wir gerne auf Wunsch einen rechtsgültigen und rechtssicheren Tippgeber-Vertrag zwischen Dir und der Eldorado Makler GmbH. Grundsätzlich verpflichtet sich die Eldorado Makler GmbH aber durch das Tippgeberformular nach dem notariell unterschriebenen Kaufvertrag der Immobilie und dem Eingang der Maklerprovision, den Provisionsanteil an den Tippgeber auszubezahlen.
Steuerliche Hinweise
Grundsätzlich musst Du als Tippgeber Deine Provision in Deiner Steuererklärung unter sonstige Einnahmen versteuern, wenn der einmalige Freibetrag von 256,00 € pro Jahr erreicht ist. Du erhältst von uns mit Auszahlung Deiner Provision eine ordnungsgemäße Tippgeber-Provisionsabrechnung.

Dafür kannst Du mehrere Wege nutzen. Am einfachsten ist es das Online-Tippgeberformular zu befüllen. Du kannst uns aber auch jederzeit per Telefon, WhatsApp oder Mail kontaktieren. 

Neben Deinen Kontaktdaten benötigen wir die Kontaktdaten des Tipp-Objektes – Immobilienart, Anschrift, Name des Eigentümer und Kontaktdaten des Eigentümers.

Du erhältst 10% der Maklerprovision (netto) aus dem Verkauf der entsprechenden Immobilie als Tippgebergeberprovision.

Du erhältst Deine Tippgeberprovision sofort ausbezahlt, wenn die vollständige Maklerprovision bei ELDORADO eingegangen ist. Diese ist mit dem notariellen Kaufvertrag fällig.

Nein, durch das Tippgeberformular verpflichtet sich die Eldorado Makler GmbH nach dem notariell unterschriebenen Kaufvertrag der Immobilie und dem Eingang der Maklerprovision, den Provisionsanteil an den Tippgeber auszubezahlen.

Die Vermarktung durch ELDORADO bedeutet, dass die Immobilie höchst professionell zu einem optimalen Preis vermarktet wird. Der Faktor Zeit, Aufwand und emotionale Belastung wird oft bei Privatverkäufen unterschätzt – seriöse Wertermittlung und Exposeeerstellung, Prüfung rechtlich wasserdichter Kaufverträge zum Ausschluss von Haftungsrisiken, Prüfung von Interessenten nach GWG, Beschaffung sämtlicher behördlich notwendigen Unterlagen, Beantwortung vieler Anfragen und Durchführung von Besichtigungen, etc.

ELDORADO entlastet die Immobilienbesitzer maximal und kümmert sich um alle

Selbstverständlich können mehrere Tipps pro Jahr an ELDORADO gegeben werden. Hierzu gibt es kein Limit – je mehr Tipps, desto mehr Tippgeberprovision für Dich.

Meistens ergibt es sich einfach in Gesprächen. Du kannst natürlich auch aktiv in Deinem Umfeld fragen, ob in nächster Zeit jemand eine Immobilie verkaufen möchte. 

Wenn Du Deine Tippgeberprovision für Deinen Verein möchtest, dann spenden wir den Betrag. Als privater Tippgeber muss die Provision in der Steuererklärung unter sonstige Einkünfte angegeben und versteuert werden, wenn der jährliche Freibetrag überschritten ist (§ 22 Nr. 3 EstG).