Bauschutz

Hinweis zur Videoüberwachung unserer Baustellen

Zum Schutz unserer Baustellen, Materialien und Arbeitsgeräte setzen wir auf moderne Videoüberwachungssysteme. Die Überwachung dient ausschließlich der Abwehr und Aufklärung von Diebstählen, Vandalismus und unbefugtem Zutritt.

Dabei ist uns der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten besonders wichtig. Selbstverständlich halten wir uns strikt an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie an alle einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze.

Wichtige Grundsätze unserer Videoüberwachung:

  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse liegt im Schutz der Baustellen, der Sicherheit der Beschäftigten sowie dem Werterhalt von Materialien und Anlagen.

  • Zweckbindung: Die Aufnahmen werden ausschließlich zur Gefahrenabwehr und Beweissicherung genutzt. Eine Nutzung zu anderen Zwecken findet nicht statt.

  • Speicherdauer: Die Daten werden nur kurzfristig gespeichert und nach spätestens 72 Stunden automatisch überschrieben, sofern sie nicht aufgrund eines konkreten Vorfalls länger benötigt werden.

  • Datenminimierung: Kameras sind so ausgerichtet, dass nur die für den Schutz erforderlichen Bereiche erfasst werden. Bereiche außerhalb der Baustelle werden technisch ausgeschlossen oder unkenntlich gemacht.

  • Zugriffskontrolle: Der Zugriff auf die Daten ist streng geregelt und ausschließlich autorisierten Personen vorbehalten. Ein öffentlicher Zugriff oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  • Informationspflicht: Durch entsprechende Hinweisschilder wird transparent auf die Videoüberwachung hingewiesen.

Unser vollständiges Datenschutzkonzept zur Videoüberwachung können Sie jederzeit hier einsehen:

Sie haben das, was wir gerne hätten: Platz für ein neues Paradies. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, was wir damit machen.